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Private Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsverssicherung

Neben der Unfall­ver­si­che­rung schützt auch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.

Unterschiedliche Leistungen

Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.


Weniger strenge Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

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